Rechtsgebiete

Für alle wesentlichen Rechtsgebiete haben wir Spezialisten – und sind darüber hinaus aufgrund unseres bundesweiten Netzwerkes in der Lage, fast jedes Mandat zu übernehmen.

Arbeitsrecht

Zuständiger Rechtsanwalt: Marc Piegsa

Das Arbeitsrecht regelt in Deutschland die Rechtsbeziehungen zum einen direkt zwischen den Arbeitnehmern und Arbeitgebern (Individualarbeitsrecht) und zum anderen zwischen den einzelnen Verbänden und Vertretungsorganen der Arbeitnehmer – wie z. B. Gewerkschaften oder Betriebsrat – und dem Arbeitgeber (kollektives Arbeitsrecht).

Ausgangspunkt des Arbeitsrechtes ist in der Regel immer der Arbeitsvertrag zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber, durch den das Arbeitsverhältnis überhaupt erst begründet und gestaltet wird. Zur Vermeidung von Irrtümern und Missverständnissen empfiehlt sich der Abschluss eines schriftlichen Arbeitsvertrages; die Schriftform ist jedoch nicht zwingend.

Im Arbeitsrecht gibt es viele Sonderregelungen zu beachten. Die wichtigsten Regelungen:

  • Im gesamten arbeitsrechtlichen Verfahren erster Instanz trägt jede Partei ihre Kosten selbst. Eine Kostenerstattung durch die unterliegende Partei, wie im Zivilrecht, gibt es hier nicht. Hier empfiehlt sich der Abschluss einer entsprechenden Rechtsschutzversicherung.
  • Im Falle einer Kündigung muss eine Kündigungsschutzklage binnen einer Frist von drei Wochen ab Zugang der Kündigung bei dem Arbeitsgericht eingereicht werden, danach ist eine Klage unzulässig.
  • Trotz des gesetzlichen Rahmens eines Arbeitsverhältnisses gibt es viele Gestaltungsmöglichkeiten im Rahmen des Arbeitsvertrages. Insoweit sollte dieser vor Abschluss genau geprüft und im laufenden Arbeitsverhältnis genau beachtet werden.

Im Falle einer Kündigung sollten Sie also so schnell wie möglich anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, um angemessen reagieren zu können. Zu dem ersten Termin beim Anwalt bringen Sie bitte unbedingt den Arbeitsvertrag, die Kündigung und ggf. vorhandene Abmahnungen mit, damit keine wertvolle Zeit verloren geht.

Unsere Leistungen

Individualarbeitsrecht

  • Vertretung vor den Arbeitsgerichten bei Streitigkeiten während des bestehenden Arbeitsverhältnisses sowie Kündigungsrechtsstreitigkeiten
  • Gestaltung und Überprüfung von Arbeits- und Dienstverträgen
  • Rechtssichere Gestaltung von arbeitsvertraglichen Regelungen für jeden Einzelfall (z. B. Wettbewerbsverbot, Firmenwagenregelung, betriebliche Altersversorgung, Altersteilzeit etc.)
  • Entwurf von Arbeitsverträgen, Aufhebungs- und Abwicklungsvereinbarungen
  • Rechtliche Beratung und Unterstützung bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen, sei es im Rahmen betrieblicher Umstrukturierungen (Massenentlassungen) oder im Einzelfall
  • Beratung und Lösung aller arbeitsrechtlichen Fragestellungen im Rahmen eines Betriebsüberganges gemäß § 613a BGB

Betriebsverfassungsrecht

  • Beratung bei Planung und Umsetzung von Betriebsänderungen und sämtlichen Fragen der Mitbestimmung
  • Mitwirkung an Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen
  • Beratung und Vertretung bei Einigungsstellenverfahren und in arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren

Insolvenzarbeitsrecht – Rechtliche Beratung und Unterstützung von Arbeitnehmern bei

  • der Geltendmachung von Ansprüchen im Rahmen des Insolvenzverfahrens
  • der Wahrung / Sicherung Ihres Arbeitsplatzes auch in der Insolvenz

Download: Info-Flyer Arbeitsrecht (PDF, 174 kB)

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Ausländerrecht

Zuständiger Rechtsanwalt: Christian Rimrott

Das Ausländerrecht, welches sich im Wesentlichen aus dem Aufenthaltsgesetz ergibt, regelt die Möglichkeiten, einen Aufenthaltstitel in Deutschland zu erlangen oder zu behalten.

Ein Aufenthalt kann beantragt werden aus familiären, aus humanitären oder auch aus Gründen der Ausbildung. Im Falle politischer Verfolgung gibt unsere Verfassung einen Anspruch auf Asyl. Schließlich können Personen, die schon sehr lange in Deutschland leben und in besonderer Weise in unserer Gesellschaft integriert sind, eingebürgert werden.

Bei alldem ist die Hilfe durch einen Rechtsanwalt besonders wichtig, weil die Behörden bei ihren Entscheidungen oft einen großen Entscheidungsspielraum haben. Ein im Ausländerrecht erfahrener Anwalt kann durch die richtige Strategie und durch die richtigen Argumente bei den Behörden und vor Gericht viel erreichen.

Download: Info-Flyer Ausländerrecht (PDF, 486 kB)

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Erbrecht

Zuständiger Rechtsanwalt: Christian Rimrott

Das Erbrecht ist ein umfassendes Rechtsgebiet; es regelt die rechtlichen Auswirkungen bei Eintritt des Todes eines Menschen, des sogenannten Erblassers.

Der Anfall des Erbes tritt automatisch ein; der Erbe/die Erben sind Rechtsnachfolger des Erblassers und haften daher für dessen Schulden ebenso, wie sie dessen Vermögen erben.

Der Erblasser seinerseits kann durch eine gewillkürte Erbfolge, also durch ein Testament, einen Erbvertrag usw. den Erbgang in erheblichem Maße frei bestimmen. Er kann andere Personen mit seinem Hab und Gut versehen, als es gesetzlich vorgesehen ist; er kann das Erbe teilen; er kann Auflagen oder Beschränkungen anordnen. Er kann auch „vertikal“ vererben; er kann eine Person als Vorerben einsetzen; bei Eintritt eines vom Erblasser bestimmten Ereignisses fällt dann dessen Erbe weiter an den sogenannten Nacherben bzw. Schlusserben.

Trifft der Erblasser keine gewillkürte Verfügung von Todes wegen, so tritt die sogenannte gesetzliche Erbfolge ein. Das Gesetz bestimmt dann, welche Verwandten und Verschwägerten des Erblassers in das Erbe eintreten.

Im Falle einer Enterbung durch den Erblasser bestehen je nach Verwandtschaftsverhältnis/Eheverhältnis zum Erblasser Pflichtteilsansprüche bzw. Pflichtteilsergänzungsansprüche des Enterbten. Diese haben dann gegen den begünstigten gewillkürten Erben einen entsprechenden Zahlungsanspruch. Nimmt der Erblasser erhebliche Schenkungen vor seinem Tod innerhalb eines gewissen Zeitraumes vor, so bestehen ebenfalls Pflichtteilsansprüche (sog. Pflichtteilsergänzungsansprüche). Der Gesetzgeber will einem bestimmten Personenkreis eine Mindestteilhabe am Erbe zwingend zuführen, weswegen er die Dispositionsfreiheit des Erben insoweit eingeschränkt hat.

Grundsätzlich kann ein Testament nur vom Erblasser selbst wirksam verfasst werden; es muss selbst geschrieben und selbst unterschrieben werden. Es gibt allerdings Sonderformen wie beispielsweise ein Ehegattentestament.

Das Erbrecht ist ein Rechtsgebiet, welches mit Sensibilität zu behandeln ist; es ist rechtlich sehr komplex. Der grundsätzlichen Testierfreiheit des Erblassers sind Grenzen gesetzt. Die Einrichtung von Testamenten und die Rechtsstreitigkeiten über die Vermögensfragen im Kontext des Testaments sind umfangreich und kompliziert; es empfiehlt sich die rechtzeitige Inanspruchnahme rechtskundiger bzw. anwaltlicher Hilfe – einerseits, um bereits im Kontext der Errichtung letztwilliger Verfügungen spätere Streitigkeiten unliebsamer Art zu vermeiden, andererseits aber auch, um im Falle des Eintritts eines Erbfalls Rechtsverluste durch Zeitablauf zu vermeiden.

Auch für den Fall beispielsweise der Überschuldung des Erbes ist es dringend angezeigt, rechtzeitig Bescheid zu wissen und zu agieren, um die entsprechenden Haftungsbeschränkungen zu ermöglichen bzw. auch eine Ausschlagung des gesamten Erbes vorzunehmen.

Rechtsanwalt und Fachanwalt C. Rimrott ist in unserem Hause spezialisiert auf das Erbrecht; er berät Sie im Rahmen der kostengünstigen Erstberatung; er vertritt Sie vorgerichtlich und erforderlichenfalls gerichtlich vor den Amts-, Land- oder Oberlandesgerichten, aber auch beispielsweise im Erbscheinsverfahren vor den Nachlassgerichten.

Download: Info-Flyer Erbrecht (PDF, 1,4 MB)

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Familienrecht

Zuständiger Rechtsanwalt: Christian Rimrott

Gegenstand des Familienrechts sind insbesondere alle Probleme im Zusammenhang mit der Trennung von Eheleuten und schließlich der Scheidung – so vor allem Fragen des finanziellen Ausgleichs, der Unterhaltspflicht und der Klärung der Eigentumsverhältnisse bzgl. des ehelichen Haushalts.

Auch die Scheidung selbst ist an gewisse Mindestvoraussetzungen geknüpft, so vor allem an die Frage der „Zerrüttung“ der Ehe und die Klärung der wichtigsten Auseinandersetzungsprobleme.

Ein weiterer wichtiger Bereich des Familienrechts ist das Sorgerecht und das Umgangsrecht. Hierbei geht es vor allem darum, dass an vorderster Stelle dem Wohl des Kindes gedient ist.

Auch weil sich im Zusammenhang mit allen familienrechtlichen Problemen sehr komplexe rechtliche Konstellationen, aber auch komplizierte Berechnungen von Unterhalts- und Ausgleichszahlungen ergeben, ist die Zuhilfenahme eines im Familienrecht spezialisierten Anwalts nahezu unerlässlich.

Zum Familienrecht gehören bei uns auch das Eherecht (Scheidung, Rentenausgleich, Folgesachen), das Unterhaltsrecht (z. B. Kindesunterhalt) sowie das Umgangsrecht.

Düsseldorfer Tabelle: www.olg-duesseldorf.nrw.de

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Franchiserecht

Zuständige Rechtsanwälte: Marc Piegsa · Christian Rimrott

Die Vertriebsform des ausgehenden 20. und des beginnenden 21. Jahrhunderts schlechthin ist das Franchising. Kaum gibt es ein Geschäft in einer durchschnittlichen Einkaufsstraße einer deutschen Großstadt, welches nicht zu einer vermeintlichen „Kette“ gehören würde, die in Wirklichkeit nach dem Franchise-Prinzip operiert. Wirtschaftliche Selbständigkeit paart sich mit den Vorteilen und der Sicherheit einer etablierten Marke und eines etablierten Vertriebssystems.

Mit der fortschreitenden Entwicklung der Franchisebranche hat sich auch das Franchiserecht als eigenständiges Rechtsgebiet etabliert.

Dabei geht es beispielsweise um die Gestaltung von Franchiseverträgen, um die Einhaltung bzw. Verletzung von vorvertraglichen Aufklärungspflichten, um außerordentliche Kündigungsmöglichkeiten im Falle unerwarteter wirtschaftlicher Misserfolge und um unzulässige Einschränkungen beim selbständigen Betrieb des „Franchise-Outlets“.

Download: Info-Flyer Franchiserecht (PDF, 206 kB)

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Handels- und Gesellschaftsrecht

Zuständiger Rechtsanwalt: Marc Piegsa

Handelsrecht (HGB)

Zwischen Gewerbetreibenden gelten bei der Abwicklung ihrer Geschäfte andere Grundsätze als zwischen Verbrauchern. Dies hat im Wesentlichen seinen Grund darin, dass jene nicht als derart schützenswert gelten. Man erwartet von ihnen, dass sie ihre Rechte und Pflichten kennen.

Viele zentrale Vorschriften bzgl. der Geschäftstätigkeit im Wirtschaftsleben sind im Handelsrecht, insbesondere im Handelsgesetzbuch, geregelt.

Unsere Leistungen: Beratung von Kaufleuten und Unternehmern in allen Fragen des Wirtschafts- und Geschäftslebens, insbesondere bei:

  • der Vertragsgestaltung und -abwicklung,
  • der Geltendmachung und Durchsetzung von Ansprüchen aus Handels- und Lieferverträgen,
  • der rechtlichen Gestaltung und Optimierung von Vertriebssystemen,
  • Verhandlung und Gestaltung von Lieferverträgen, Rahmenverträgen, Qualitätssicherungsvereinbarungen,
  • Prüfung & Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

Gesellschaftsrecht

Das Gesellschaftsrecht beschäftigt sich mit der Gründung, der Geschäftstätigkeit und der Abwicklung sowohl von Personen- als auch von Kapitalgesellschaften.

In unserem Wirtschaftsraum kommt die meiste Bedeutung der BGB-Gesellschaft (GbR), der Kommanditgesellschaft (… & Co. KG), der Aktiengesellschaft (AG) und der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) zu.

Unsere Leistungen:

  • Gründungsberatung mit folgenden Einzelaspekten: Vorstellung der geeigneten Gesellschaftsform, Erstellung eines individuellen Gesellschaftsvertrages, Durchführung der Gründungsformalitäten und Registereintragung in Zusammenarbeit mit einem Notar
  • Beratung und Vertretung von Gesellschaftern sowie Geschäftsführern bei Gesellschafterstreitigkeiten einschließlich der prozessualen Rechtsdurchsetzung
  • Beratung auch und vor allem im Zusammenhang mit insolvenzrechtlichen Fallgestaltungen
  • Auflösung und Liquidation von Gesellschaften

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Insolvenzrecht

Zuständiger Rechtsanwalt: Marc Piegsa

Insolvenz bedeutet Zahlungsunfähigkeit. Die Insolvenz, umgangssprachlich auch „Konkurs“, bezeichnet die Situation eines Schuldners, seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Gläubiger nicht erfüllen zu können. Insolvenzgründe können also akute Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung sein.

Zweck des Insolvenzverfahrens ist es, entweder die Zahlungsfähigkeit im Rahmen einer Schuldenbereinigung oder durch ein Insolvenzplanverfahren wiederherzustellen oder die Situation geordnet abzuwickeln. Letzteres geschieht bei Unternehmen (Kapitalgesellschaften) durch deren Auflösung und bei Einzelpersonen letztlich durch die Restschuldbefreiung.

Vorrangiges Ziel eines Insolvenzverfahrens im Falle der Abwicklung ist es, die Forderungen der Gläubiger durch Verwertung des Schuldnervermögens (sogenannte Insolvenzmasse) gleichmäßig zu erfüllen. Aus diesem Grund ist im Insolvenzverfahren auch die Einzelzwangsvollstreckung durch Gläubiger untersagt.

Besondere Aufmerksamkeit ist bei Insolvenzverfahren von Einzelpersonen der Unterscheidung von Verbraucher- und Regelinsolvenzverfahren zu widmen, da diese Klassifizierung zu erheblichen verfahrensrechtlichen Unterschieden führt.

Unsere Leistungen

  • Beratung von Unternehmen und Verbrauchern in wirtschaftlichen Krisensituationen, insbesondere zur Vermeidung einer bevorstehenden Insolvenz
  • Vertretung von Unternehmen und Verbrauchern im Insolvenzverfahren, insbesondere die Durchführung des Schuldenbereinigungsverfahrens bis hin zum Insolvenzantrag im Verbraucherinsolvenzverfahren
  • Beratung und Vertretung von Gläubigern in Insolvenzverfahren

Download: Info-Flyer Insolvenzrecht (PDF, 212 kB)

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Marken-, Patent- und Urheberrecht

Zuständiger Rechtsanwalt: Marc Piegsa

Grundanliegen des Marken-, Patent- und Urheberrechts ist der Schutz des geistigen Eigentums. Es handelt sich bei diesen Rechten um sogenannte Immaterialgüterrechte (Intellectual Property Law).

Grundsätzlich ist es zunächst so, dass von einer Nachahmungsfreiheit, also von der Freiheit, Ideen und Erfindungen anderer weiterverwenden zu dürfen, ausgegangen wird. Dieses in unserem Grundgesetz und auch in den Verfassungen anderer freier Staaten verankerte Grundrecht ist jedoch abzuwägen und in Ausgleich zu bringen mit dem Interesse des jeweiligen Erfinders oder Urhebers am Schutz und an der Verwertung seiner geistigen Leistungen.

Das Urheberrecht ist im Wesentlichen das Recht des Werkschöpfers (Urhebers) an seinem individuellen geistigen Werk. Hauptanwendungsfälle sind vor allem künstlerische Leistungen jeglicher Art, aber auch journalistische Werke.

Das Patentrecht ist ein gewerbliches Schutzrecht, das technische Erfindungen schützen soll.

Eine Marke ist ein rechtlich geschütztes Zeichen – meist ein Wort- und/oder Bildzeichen –, welches dazu dient, Waren und Dienstleistungen des jeweiligen Inhabers zu kennzeichnen. Die Marke ist in der Regel ein entscheidender Bestandteil eines Unternehmens, sodass auf ihren Schutz ganz besonderer Wert gelegt wird.

Unsere Leistungen

  • Beratung und Unterstützung bei der Markenentwicklung im Hinblick auf die Schutzwirkung und Unterscheidbarkeit, Durchführung und Auswertung von Markenrecherchen
  • Anmeldung von nationalen, internationalen und EU-Marken
  • Geltendmachung und Durchsetzung von Ansprüchen bei Marken-, Firmen- und Kennzeichenverletzungen (Abmahnung, einstweilige Verfügung, Widerspruchs- und Löschungsverfahren)
  • Abwehr unberechtigter Verletzungsansprüche
  • Gestaltung und Überprüfung von Markenlizenzverträgen und Abgrenzungsvereinbarungen

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Miet- und Immobilienrecht

Zuständiger Rechtsanwalt: Christian Rimrott

Miete – Pacht – WEG – Nachbarrecht – Maklerrecht

Wohnraummietrecht

Ein von unserer Verfassung besonders geschützter Bereich des Bürgers ist seine Wohnung. Daher nehmen die Gerichte immer wieder sehr ausführlich zum Mieterschutz Stellung. Sowohl für den Mieter als auch für den Vermieter ist es wichtig, die genaue Rechtslage zu kennen, wenn es um Schönheitsreparaturen, fristlose Kündigung, Mieterhöhung oder um andere kritische Bereiche des Mietverhältnisses geht.

Gewerberaummietrecht und Pachtrecht

Anders als im Wohnraummietrecht sind Mietverhältnisse über gewerblich genutzte Räume nicht derart strengen Reglementierungen vonseiten des Gesetzgebers und der Gerichte unterworfen. Vieles kann zwischen den Vertragspartnern frei vereinbart werden. So kommt es oft zu Überraschungen, wenn zum Beispiel bzgl. der Kündigungsmöglichkeiten oder der Betriebskosten ganz andere Maßstäbe gelten.

Wohnungseigentumsrecht

Wohnungseigentümergemeinschaften bergen immer wieder Konfliktstoff. Das betrifft einerseits die bauliche Seite, andererseits vor allem auch die wirtschaftliche Seite. Ohne dass es die Wohnungseigentümer wissen, sind sehr viele Vereinbarungen und Beschlüsse anfechtbar oder gar von vornherein nichtig. Um hier Rechtssicherheit zu haben, ist es meist besser, rechtzeitig die richtigen Schritte einzuleiten oder rechtzeitig für eine ordnungsgemäße Beschlussfassung zu sorgen.

Nachbarrecht

Bei uns in Deutschland herrscht das Vorurteil, dass gerade Nachbarn sich grundsätzlich um zu hohe Zäune, überwachsende Bäume, störende Kinder und plätschernde Wasserspiele streiten müssen. Tatsächlich scheint das friedliche Zusammenleben nicht so einfach zu sein. Besser jedoch als nicht enden wollende Auseinandersetzungen sind faire Vereinbarungen, die dann auch eingehalten werden. Damit diese dauerhaft Bestand haben, sollten die vom Gesetzgeber vorgegebenen nachbarrechtlichen Regelungen als Grundlage dienen.

Maklerrecht

Ganz besonderen Regeln folgt das Maklerrecht, obwohl es auf lediglich vier Paragraphen im Bürgerlichen Gesetzbuch aufbaut. Immer wieder streitträchtig sind die erforderlichen Voraussetzungen für einen Provisionsanspruch. Probleme gibt es insbesondere dann, wenn der zu vermittelnde Vertrag erst nachträglich scheitert.

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Sozialrecht

Zuständiger Rechtsanwalt: Christian Rimrott

Das Sozialrecht umfasst alle Rechtsverhältnisse zwischen Staat und Bürger, die staatliche Unterstützungsleistungen für Bedürftige zum Inhalt haben.

Klassisches und in unserer derzeitigen Gesellschaft weit verbreitetes Aufgabenfeld des Sozialrechtlers sind alle Probleme rund um das Arbeitslosengeld I und um das Bürgergeld (früher „Hartz IV“).

Aber auch das gesetzliche Rentenversicherungsrecht und das gesetzliche Krankenversicherungsrecht gehören zum Gebiet des Sozialrechts.

Gerade in Zeiten der regelmäßigen Überlastung staatlicher Behörden kommt es häufig zu falschen Entscheidungen oder zur Versäumung rechtzeitiger Gewährung staatlicher Hilfen.

In diesen Situationen kann anwaltliche Hilfe dringend notwendig sein, um den eigenen Lebensunterhalt zu sichern.

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Strafrecht

Zuständiger Rechtsanwalt: Marc Piegsa

Die Strafverteidigung ist eines der klassischen und bekanntesten Aufgabenfelder eines Rechtsanwalts.

Ob es sich lediglich um geringfügige Verkehrsverstöße handelt oder aber um Kapitalverbrechen wie Raub, Mord oder Vergewaltigung – stets kommt es darauf an, dass dem Beschuldigten die Straftat zweifelsfrei nachgewiesen werden kann.

Dieser Nachweis kann mit Hilfe von Zeugenaussagen, Sachverständigengutachten und Urkunden, im Einzelfall aber auch mit Hilfe einer Vielzahl lückenloser Indizien geführt werden.

Dem Strafverteidiger obliegt es dabei gegebenenfalls, alle Umstände, die für die Unschuld des Beschuldigten sprechen, herauszuarbeiten und sie in geeigneter Form der Polizei, der Staatsanwaltschaft und schließlich dem Strafrichter zu präsentieren.

Aber selbst dann, wenn die Schuld zweifelsfrei feststeht, ist es die von unserer Rechtsordnung vorgesehene Aufgabe des Strafverteidigers, alle Umstände, die möglicherweise für eine milde Bestrafung sprechen könnten, dem Richter zu verdeutlichen.

Nur so ist es möglich, dass am Ende ein wirklich „gerechtes“ und richtiges Urteil gesprochen werden kann.

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Verkehrsrecht

Das Verkehrsrecht in der anwaltlichen Beratung umfasst sowohl die Abwicklung aller gegenseitigen Ansprüche bei Verkehrsunfällen als auch die hierzu erforderliche Korrespondenz mit der Gegenseite, mit den Haftpflichtversicherern, mit den Sachverständigen sowie mit der Polizei und den Gerichten.

Außerdem gehört zum Verkehrsrecht im weiteren Sinne auch das Ordnungswidrigkeitenrecht, soweit es um die Verfolgung von Verkehrsverstößen geht.

Interessant für den Betroffenen sind hierbei immer wieder die Fragen um die Punkte in Flensburg, um Fahrverbote und um die Beweisbarkeit von Verkehrsverstößen mittels technischer Anlagen. Auch der Autokauf bzw. -verkauf (Mängel, Garantie, Gewährleistung) gehört in diesen Bereich.

Download: Info-Flyer Verkehrsrecht (PDF, 351 kB)

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Verwaltungsrecht

Zuständiger Rechtsanwalt: Christian Rimrott

Das Verwaltungsrecht umfasst im weitesten Sinne alle Rechtsbeziehungen zwischen Staat und Bürger. Insbesondere geht es dabei also um Verwaltungsverfahren vor Behörden und Ämtern sowie um behördliche Widerspruchsverfahren und verwaltungsgerichtliche Klagen.

Egal ob Schulamt, Gewerbeamt, Bauamt, Ordnungsamt oder BAföG-Amt – bei problemträchtigen Anträgen und Entscheidungen stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

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Wettbewerbsrecht

Zuständiger Rechtsanwalt: Marc Piegsa

Im Wettbewerbsrecht geht es einerseits um das Recht zur Bekämpfung unlauterer Wettbewerbshandlungen von Konkurrenten, also „Wettbewerbern“, im weiteren Sinne aber auch um das Recht, sich gegen unrechtmäßige faktische Wettbewerbsbehinderungen zur Wehr zu setzen (Kartellrecht).

Die entscheidenden gesetzlichen Vorschriften finden sich im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) einerseits und im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) andererseits.

Das Wettbewerbsrecht soll unlauteres Geschäftsgebaren und beispielsweise unlautere Werbung verhindern; es dient dadurch zunächst der Gewährleistung eines freien Wettbewerbs zwischen den Marktteilnehmern.

Das Kartellrecht soll dann aber verhindern, dass einzelne Großunternehmen aufgrund ihrer marktbeherrschenden Stellung und aufgrund entsprechender Absprachen untereinander den Wettbewerb kleinerer Unternehmen faktisch behindern und diese meist gänzlich ihrer Marktchancen berauben.

Immer größere Bedeutung kommt in diesem Zusammenhang dem europäischen Markt und damit der Rechtssetzung der EU zu.

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Weitere Rechtsgebiete

Darüber hinaus beraten und vertreten wir Sie unter anderem im Allgemeinen Zivilrecht, im Eherecht und Unterhaltsrecht (als Teil des Familienrechts), im Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaft, im Medizinrecht sowie im Tierrecht.

Sollte Ihr Anliegen ein anderes Rechtsgebiet betreffen, sprechen Sie uns einfach an – über unsere bundesweiten Kooperationspartner steht selbst für ausgefallene Rechtsgebiete ein Spezialist zur Verfügung.

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