- Gebühren und Beratung
- Preise Erstberatung
- Online-Rechtsberatung
- Rechtsschutzversicherung
- Beratungshilfe
- Prozesskostenhilfe
- Prozessfinanzierung
- juraXX für Selbständige
Gebühren und Beratung
Rechtsanwaltsgebühren richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Nach diesem Gesetz ist einerseits eine Abrechnung der Gebühren nach feststehenden Tabellen möglich, die sich nach dem jeweiligen Streitwert der Angelegenheit richten. Diese Gebühren sind lediglich für gerichtliche Verfahren insoweit verpflichtend vorgeschrieben, als dass sie nicht unterschritten werden dürfen. Daneben bietet sich auch die Möglichkeit, konkrete Preise für die Beratung oder die Vertretung zu vereinbaren. Dies kann zum Beispiel in Form von Pauschalvereinbarungen oder Stundenvergütungen geschehen.
In jedem Fall sprechen wir mit Ihnen gleich zu Beginn über die zu erwartenden Gebühren, damit Sie frei entscheiden können, ob Sie das jeweilige Kostenrisiko eingehen wollen.
Ein erstes Beratungsgespräch gibt es bereits oft für 20 € und kostet selten mehr als 50 €. Aber auch hierüber informieren wir Sie rechtzeitig zu Beginn des Gesprächs.
Preise Erstberatung
Gegenstand einer anwaltlichen Erstberatung ist die erste rechtliche Einschätzung des Falles und die Beantwortung der dazugehörigen Rechtsfragen (Prozess- und Kostenrisiko).
| Rechtsgebiet | Erstberatung |
|---|---|
| Arbeitsrecht | 25 € – 50 € |
| Ausländerrecht | 10 € – 40 € |
| Erbrecht | ab 30 € |
| Familienrecht | 10 € – 50 € |
| Handelsrecht | ab 40 € |
| Insolvenzrecht | ab 10 € |
| Medizinrecht | ab 40 € |
| Mietrecht | 15 € – 60 € |
| Sozialrecht | 10 € – 50 € |
| Steuerrecht | 15 € – 45 € |
| Strafrecht | ab 30 € |
| Verkehrsrecht | 20 € – 50 € |
| Versicherungsrecht | 30 € – 60 € |
| Verwaltungsrecht | ab 30 € |
| WEG-Recht | 30 € – 80 € |
| Wettbewerbsrecht | ab 40 € |
| Wirtschaftsrecht | ab 40 € |
| Zivilrecht (allg.) | 10 € – 80 € |
Sollte im Einzelfall ausnahmsweise der vorstehende Gebührenrahmen nicht einzuhalten sein, so werden wir Sie im Gespräch rechtzeitig darüber informieren. Die Gebühren für die Erstberatung werden im Falle einer weitergehenden Beauftragung in derselben Angelegenheit vollständig angerechnet.
Die Preisliste für die Erstberatung zum Download:
preise-erstberatung.pdf (PDF, 90 kB)
Online-Rechtsberatung
Auch über das Internet bieten wir eine Erstberatung zu Rechtsfragen an. Gegen eine Pauschalgebühr erfolgt die Beantwortung der Frage, je nach Wunsch per E-Mail, Fax, Post oder Telefon. Die Pauschale für die Rechtsberatung beträgt grundsätzlich 60,00 € inkl. MwSt. Sollte im Einzelfall eine höhere oder niedrigere Gebühr angemessen sein, so werden Sie vor der Bearbeitung informiert und können entscheiden, ob Sie eine solche Beratung wünschen.
Auch Ihre Online-Anfrage beantworten wir durch den für das jeweilige Rechtsgebiet zuständigen Rechtsanwalt, um auch hier unserem Qualitätsanspruch gerecht zu werden.
Ihre Anfrage können Sie direkt per E-Mail an folgende Adresse senden:
service@juraxx-essen.de
Rechtsschutzversicherung
Die angenehmste Art der Finanzierung rechtlicher Streitigkeiten ist diejenige über eine Rechtsschutzversicherung. Die Rechtsschutzversicherer sind beim Bestehen eines entsprechenden Vertrages verpflichtet, die Durchsetzung jeder Forderung, die realistisch erscheint, zu finanzieren. Entsprechendes gilt für die aussichtsreiche Abwehr von Forderungen Dritter.
Ungeachtet des Ausgangs der Rechtsstreitigkeiten stellt der Rechtsschutzversicherer den Versicherungsnehmer von allen Verfahrenskosten frei, also auch von solchen, die gegebenenfalls dem Gegner zu erstatten wären.
Die Anfrage an Ihre Rechtsschutzversicherung, ob im konkreten Einzelfall Deckung besteht, übernehmen wir für Sie als kostenfreie Serviceleistung. Nach Absprache ist es auch möglich, die endgültige Übernahme des jeweiligen Mandats zunächst von der Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung abhängig zu machen.
Beratungshilfe
Beratungshilfe wird im außergerichtlichen Bereich vonseiten des Staates für bedürftige Bürger gewährt. Das bedeutet, dass die Staatskasse die erforderlichen Anwaltskosten übernimmt. Der jeweilige Bürger hat lediglich eine Selbstbeteiligung in Höhe von 15,00 € zu zahlen, worauf jedoch im Einzelfall auch verzichtet werden kann.
Beratungshilfe kann beim zuständigen Amtsgericht des Wohnsitzes beantragt werden. Wenn Ihnen dies nicht möglich ist, kann eine Beantragung auch nachträglich durch den Rechtsanwalt erfolgen.
Download: Vordruck für den Antrag auf Beratungshilfe (PDF, 284 kB)
Prozesskostenhilfe
Für die Gewährung von Prozesskostenhilfe prüft das Gericht vorab die Erfolgsaussichten im jeweiligen Rechtsstreit und anhand des Einkommens die Bedürftigkeit des Antragstellers.
Der Antragsteller hat entsprechende Einkommensbelege und Nachweise für seine notwendigen Ausgaben wie z. B. Miete, Fahrtkosten zur Arbeit, Unterhaltsverpflichtungen usw. vorzulegen.
Je nach wirtschaftlicher Situation ist es denkbar, dass die Staatskasse die gesamten Anwalts- und Gerichtskosten übernimmt oder aber sich im Nachhinein die Gebühren in Raten ganz oder teilweise zurückerstatten lässt.
Je nach Absprache kann eine solche Überprüfung der Berechtigung, Prozesskostenhilfe zu erhalten, auch vorab geschehen, sodass für den Antragsteller gar keine Kosten entstehen oder das Kostenrisiko zumindest überschaubar bleibt.
Auch bei Gewährung von Prozesskostenhilfe müssen allerdings im Falle des Unterliegens die Kosten des Gegners erstattet werden.
Download: Vordruck für den Antrag auf Prozesskostenhilfe (PDF, 466 kB)
Prozessfinanzierung
Eine besondere Form der Prozessfinanzierung wird von sogenannten Prozessfinanzierungsgesellschaften angeboten. Es handelt sich dabei um Unternehmen, die gegen Beteiligung am Gewinn eines Prozesses diesen vollständig finanzieren.
Wer also beispielsweise einen Anspruch in Höhe von 50.000,00 € gegenüber einem Dritten hat, jedoch nicht die notwendige Liquidität für die Vorfinanzierung des Anwalts und der Gerichtsgebühren besitzt, kann sich den gesamten Prozess finanzieren lassen, wenn er bereit ist, im Falle des Obsiegens 20–30 % der erstrittenen Summe – je nach Prozessfinanzierer – abzuführen.
Die Prozessfinanzierung kommt insbesondere bei hohen Streitwerten in Frage; im Übrigen verlangen die Prozessfinanzierer eine hohe Wahrscheinlichkeitsprognose für den Erfolg des Prozesses. So liegen die Nachteile der Prozessfinanzierung darin, dass keineswegs jeder Fall angenommen wird, dass ein Mindeststreitwert im Raume stehen muss und dass ein Teil der erstrittenen Summe später abzuführen ist.
Gerne beraten wir Sie und erarbeiten die erforderliche Anfrage an einen Prozessfinanzierer.
juraXX für Selbständige
Aufgrund unserer Kanzleistruktur stehen wir als kompetenter und langfristiger Partner von kleinen und mittelständischen Unternehmen zur Verfügung.
Neben der Abwicklung allgemeiner Vertragsverhältnisse (Kaufverträge, Mietverträge, Dienstverträge, Werkverträge usw.) betreuen wir in besonderer Weise aufgrund entsprechender Spezialisierung jeweils eines Rechtsanwalts auch die rechtlichen Angelegenheiten im Arbeitsrecht, im Miet- und Immobilienrecht, im Gesellschaftsrecht, im Franchiserecht und im Versicherungsrecht. Wir helfen bei der Gründung eines Unternehmens (Gesellschaftsgründung, Erstellen von Arbeitsverträgen, Allgemeine Geschäftsbedingungen usw.) und stehen mit Beratung, außergerichtlicher und gerichtlicher Vertretung im Streitfalle zur Seite.
Grundlage der Zusammenarbeit können Pauschalvereinbarungen (z. B. Stundenhonorar, „Beratungs-Flatrate“ usw.) oder mandatsgenaue Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz sein.
Aufgrund bundesweit ansässiger Kooperationspartner kann selbst für das ungewöhnlichste Rechtsgebiet ein Experte den jeweiligen Fall übernehmen; außerdem ist erforderlichenfalls die Terminsvertretung vor Ort deutschlandweit sichergestellt.